BETRIEBSMITTELPRÜFUNG (DGUV/DIN)

02. März 2024

Für Unternehmen ist eine regelmäßige und gewissenhafte Betriebsmittelprüfung unabdingbar.

 

Mit der Prüfung schützen Unternehmen ihre Angestellten und Einrichtungen vor gefährlichen Unfällen und kommen zugleich ihrer Nachweispflicht gegenüber Berufsgenossenschaften, Versicherungen und Gewerbeaufsichtsämtern nach. Kommt es zu einem Schaden durch Geräte / Anlagen ohne Prüfung, kann das für Unternehmer schwere Folgen nach sich ziehen.

 

Bei der elektrischen Betriebsmittelprüfung unterscheidet man zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln. Die Prüfung dieser Betriebsmittel ist nach DGUV3 (ehemals BGV A3) gesetzlich vorgeschrieben.

 

Ortsveränderliche Betriebsmittel

Ortsveränderliche Geräte werden im Gegensatz zu ortsfesten Betriebsmitteln dadurch definiert, dass diese während des Betriebes bewegt werden können. Dazu zählen somit beispielsweise Handbohrmaschinen, Wasserkocher und Haartrockner. Wichtig ist, dass bei der Prüfung alle im Betrieb verwendeten ortsveränderlichen Geräte der Prüfung unterzogen werden. Auch Privatgeräte wie Ladekabel, welche im Betrieb eingesetzt werden, müssen das Prüfsiegel aufweisen.

 

Ortsfeste Betriebsmittel

Ortsfeste Geräte zeichnen sich im Gegensatz zu den ortsveränderlichen Betriebsmitteln dadurch aus, dass sie fest verankert, montiert oder sehr massiv und dadurch nicht beweglich sind. Darunter fallen z.B. Fertigungsmaschinen, Transformatoren, Sicherungskästen und Steckdosen, aber auch Klimaanlagen, Kühlschränke und Herde. Da durch die visuelle Begutachtung und elektrische Prüfgeräte manche Defekte nicht zu erkennen sind, kommt bei der Prüfung ortsfester Betriebsmittel auch die Thermografieprüfung zum Einsatz. Die thermografische Prüfung von elektrischen Anlagen identifiziert Defekte durch die Untersuchung von Wärmeentwicklungen, denn defekte elektrischer Komponenten machen sich häufig durch eine lokale Erhitzung bemerkbar. Das mittels Thermografie erzeugte Wärmebild zeigt, ob es Fehlfunktionen gibt und wo genau diese zu lokalisieren sind.

Die Mitarbeiter der TECH Unternehmensgruppe sind in der Anwendung aller gängigen Prüfverfahren vertraut und führen die Betriebsmittelprüfung mit modernen transportablen Messgeräten durch. Bei bestandener Elektrogeräteprüfung erhalten die Betriebsmittel eine Plakette, worauf der nächste Prüftermin vermerkt wird. Schlägt die Prüfung fehl, beraten Sie die Fachleute der TECH Unternehmensgruppe, ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist oder sich die Anschaffung eines neuen Gerätes lohnt. Auf Wunsch setzten wir fehlerhafte Betriebsmittel wieder instand.

 

Die folgenden Prüfungen übernehmen wir für Sie:

  • Prüfung Torsysteme nach DGUV Information 208-022
  • Prüfung Hebebühnen nach DGUV Vorschrift 54
  • Prüfung Anschlagmittel nach DGUV Regel 100-500
  • Prüfung Hebezeuge nach DGUV Information 209-063
  • Prüfung Winden, Hub- und Zuggeräte nach DGUV Vorschrift 54
  • Prüfung Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016
  • Prüfung Steigleitern nach DGUV Information 208-032
  • Prüfung Spielplätze nach DIN EN 1176 1-11
  • Prüfung Gerüstsysteme nach TRBS 2121
  • Prüfung Brandschutztüren nach DIN 18650 (Altanlagen BGR 232)
  • Prüfung Feuerschutz-/ Brandschutzabschlüsse nach ASR A1.7 & DIN 14677
  • Prüfung Brandschutzklappen gem. §2 (7) BetrSichV und TRBS 1203
  • Prüfung Regalsysteme nach DIN EN 15635 • Prüfung RWA-Anlagen nach DIN 18232
  • Prüfung elektrisch ortsfeste Anlagen nach DGUV Vorschrift 3
  • Prüfung Tür/ Fenstersysteme nach DGUV Information 208-026
  • Prüfung Arbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008
  • Prüfung Lastenaufnahmen nach DGUV Regel 100-500 & DGUV Information 208034
  • Prüfung Brandschutzsystem nach LüAR Vorgaben DIN 1467
  • diverse andere auf Anfrage

 

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